Seit dem 1. November 2011 ist Uran in der Anlage 2 TeilI lfd. Nr. 15 in der Trinkwasserverordnung mit einem Grenzwert von 10 µg/l (0,01 mg/l) enthalten. Uran gelangt aus uranhaltigen Gesteinen und Sedimenten in das Grundwasseer. Der Grenzwert basiert auf dem bereits 2004 vom Umweltbundesamt festgelegten Leitwert von 0,01 mg/l /(10 µg/l). Er ist toxikologisch begründet und schützt alle Bevölkerungsgruppen einschließlich der Säuglinge vor möglichen Schädigungen und berücksichtigt die chemische Toxizität des Schwermetalls. Die Radiotoxizität von Uran ist demgegenüber merklich geringer.
Im Einzugsbereich unseres Wasserwerkes spielt Uran keine Rolle, da im Jurakarst kein uranhaltiges Gestein vorkommt.
Entnahme am 12. April 2012 durch das Labor Dr. Feierabend
Parameter | Uran | |
Bestimmungsgrenze |
0,0005
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mg/l |
Grenzwert | 0,0100 | mg/l |
Mischwasser |
0,0007
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mg/l |
Meßverfahren |
DIN EN ISO 17294-E29
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mg/l |